Hochzeits DJ Alex

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen DJ Service Wietstock, Alexander Wietstock, Brunnenstrasse 8, 73340 Amstetten (im folgenden DJ Service Wietstock genannt) und seinen Vertragspartnern (Kunden). Ein Widerspruch seitens der Vertragspartner gegen allgemeine Bedingungen wird nicht akzeptiert, sofern es nicht schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertrag
Der Vertrag beider Parteien entsteht durch einen schriftlichen Buchungsvertrag.
Buchungsanfragen sind unverbindlich.
3. Rücktritt vom Vertrag der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden die folgenden Stornokosten berechnet:

Rücktritt bis 45 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Gage

Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, fallen keine Stornokosten an.

Ein Rücktritt seitens DJ Service Wietstock ist möglich durch:

- wichtige persönliche Gründe (Todesfall in der Familie etc.)
- Krankheit
- Unfall
- Tod

In jedem Falle wird (außer bei Tod) durch DJ Service Wietstock versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen.
Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich / per email zu erfolgen.
4. Haftung
Der Veranstalter haftet für Personen und Sachschäden die durch unsachgemäße oder grobfahrlässige Behandlung während der Veranstaltung verursacht worden sind, soweit der Schaden nicht durch den DJ verursacht worden ist.
Sachschäden am Equipment sind dann in voller Höhe an den DJ zu entrichten oder die entstandenen Reparaturkosten sind zu tragen. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzeinschlag oder Überspannung.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DJ Service Wietstock, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.
Wenn durch äussere Einflüsse (Naturkatastrophen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) der DJ seine vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt des Vertrages, kein Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
5. Zahlungskonditionen
Bei privaten Veranstaltungen sind die Zahlungen in Bar vor/während oder nach der Veranstaltung an den DJ zu entrichten. Fremdwährungen oder andere Zahlungsmittel (Schecks, Überweisungen, Kreditkarten, Paypal usw.) werden nicht akzeptiert.
Bei Firmenveranstaltungen sind Zahlungen per Überweisung auf ein vom DJ Service Wietstock genanntes Konto möglich. Die Zahlung hat spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang zu erfolgen.
6. Preise
Die vereinbarte Gage ist verbindlich und in voller Höhe an den DJ zu entrichten. Preise sind dem Vertrag zu entnehmen.
Nach §19 UStG Kleinunternehmerregelung wird auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
7. Musikauswahl
Der DJ gestaltet sein Musikprogramms nach Rücksprache mit dem Veranstalter und lässt zusätzlich seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Über Musikwunschfragebogen dürfen sich der Veranstalter und seine Gäste Musik beim DJ wünschen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen die nicht zum Konzept des Veranstalters oder der Veranstaltung passen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ nicht live auf. Er spielt wie in dem Musikwunschfragebogen angegeben leise Hintergrundmusik.
8. Veranstaltungsort
a) Der Standort der Licht- und Tonanlage und der Arbeitsplatz des DJ hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.
b)  spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei einem witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des Dj´s muss auch in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und Schutz gegen jede Witterung (Wind, Regen usw.) bieten.
Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ   und sein Equipment.
c) für den störungsfreien Betrieb der Licht- und Tonanlage wird eine konstante Stromquelle (220 V Steckdose) benötigt zzgl. einer weiteren Steckdose falls eine separate Beschallung (Sektempfang, Aussenbereich usw.) gewünscht wird. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung mit 16 A verfügen!
Ein anschließen der Licht- und Ton Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem Stromausfall kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.
9. Catering
Der DJ erhält während der Veranstaltung eine kostenlose Verpflegung und ausreichend alkoholfreie Getränke.
10. GEMA
Bei öffentlichen Veranstaltungen anfällige Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA gezahlt.
Private Veranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstagsfeiern usw.) sind nicht anmeldepflichtig.
11. Urheberrecht an Bild, Ton und Filmaufnahmen
DJ Service Wietstock oder der einzelne DJ übernimmt keine Haftung nach §22 KunstUrhG für die Verletzung von Rechte abgebildeter Personen oder Objekte auf Online Portalen und der eigenen Firmenhomepage im Sinne der Eigenwerbung in Form von Foto, Ton oder Video/Film Material. Ausnahmen sind schriftlich mitzuteilen. Diese Personen, Marken usw. werden aus dem Medium (Bild, Ton und Filmmaterial) gelöscht oder unkenntlich gemacht.
12. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DJ Service Wietstock und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Geislingen vereinbart.

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